Rechtswissenschaft
- 1Rechtswissenschaft — Rechtswissenschaft … 
- 2Rechtswissenschaft — (Rechtsgelehrsamkeit, Jurisprudenz), im subjektiven Sinn die wissenschaftliche Erkenntnis und Kenntnis der Rechtssatzungen, im objektiven Sinn ihre wissenschaftliche Bearbeitung und Darstellung. Die R. beschränkt sich nicht auf die Darstellung… … 
- 3Rechtswissenschaft — Rechtswissenschaft, die wissenschaftliche Darstellung der organischen Gliederung des Rechtes sowohl in dem Verhältniß seiner einzelnen Theile zu einander, als zu den übrigen Zweigen des menschlichen Wissens überhaupt. Die letztere Verbindung… … 
- 4Rechtswissenschaft — Rechtswissenschaft, Jurisprudenz, die aus ihren letzten Gründen entwickelte Kenntnis des Rechts überhaupt sowie nach den positiven Staatsgesetzen, umfaßt 1) die rationale oder philos. Rechtslehre (s. Rechtsphilosophie), 2) die Rechtsgeschichte,… … 
- 5Rechtswissenschaft — Rechtswissenschaft, wissenschaftliche Ergründung, Darstellung und Fortbildung des Rechtes, die sich bewähren kann in der Gerichtspraxis, Literatur u. auf den Rechtsschulen (Universitäten), unter denen man aber im weitern Sinn auch die… … 
- 6Rechtswissenschaft — 1. 1Jura, ↑Jurisprudenz, ↑Juristerei, 2. 1Jus … 
- 7Rechtswissenschaft — Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lat. iuris prudentia) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine… … 
- 8Rechtswissenschaft — Jura; Jurisprudenz; Juristik * * * Rẹchts|wis|sen|schaft 〈f. 20; unz.〉 Lehre von den Gesetzen u. ihrer Anwendung sowie Rechtsgeschichte, philosophie, soziologie u. a.; Sy Jurisprudenz * * * Rẹchts|wis|sen|schaft, die: Wissenschaft vom Recht,… … 
- 9Rechtswissenschaft — Gesetzeskunde, Jura; (bildungsspr.): Jurisprudenz; (veraltet): Rechte, Rechtsgelehrsamkeit; (österr., schweiz., sonst veraltet): Jus; (scherzh., sonst veraltet): Juristerei; (Rechtsspr.): Rechtsdisziplin. * * *… … 
- 10Rechtswissenschaft — recht: Das gemeingerm. Adjektiv mhd., ahd. reht, got. raíhts, engl. right, schwed. rätt beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der idg. Wurzel *reg̑ , »aufrichten, recken, gerade richten«, dann auch »richten, lenken, führen, herrschen«, vgl … 
 
						